A PROPOS - INQUISITION - eine Geisel der christlich römischen Kirche von Emmo Diem Joachim Kohl, ein freiberuflicher Philosoph und akademischer Atheist schreibt in einem seiner Bücher: "Im Namen des biblischen Gottes kann man Scheiterhaufen preisen oder verwerfen, Juden verfluchen oder segnen, Heiden zwangstaufen oder ihnen Gewissensfreiheit gewähren, Kreuzzüge verklären oder verabscheuen". Das alles kann man drehen oder wenden, wie man will. Fest steht allein die Tatsache, dass die Kirche nicht selten ihre Macht im Namen Christi miß- braucht hat. Sie hat die religiöse Umwelt in sich aufgesogen und den Anspruch auf Allgemein- gültigkeit (griech: katholikos) angemeldet, einen Zustand, der mit gleichem Recht den Welt- religionen eines Buddhismus oder des Islam zugestanden wäre. Dieses Faktum wurde der Welt in dem Augenblick klar, als Papst Leo I. (440-461), von Kaiser Valentinian III., 445 noch rasch das amtliche Zugeständnis erhielt, als Bischof von Rom vor allen anderen Bischöfen gereiht zu werden. Da begann allerdings das röm. Reich bereits zu zerfallen. Im Konzil von Chalzedon am Bospurus (451) erreichte der Patriarch von Konstantinopel bereits eine Gleichstellung mit dem röm. Bischof. Das hat noch nicht zum allgemeinen Bruch mit der morgenländisch-christlichen Kirche geführt. Der kam erst 1054. Aber schon der größte Denker des christlichen Altertums (Augustinus 354-430) schreckte nicht davor zurück, in seinem 22 bändigen Werk "De Civitate Dei", Ketzer mit entsprechenden Strafen zu belegen. Von der Härte der Todesstrafe hat er aller- dings noch nicht gesprochen. Die überließ er angenehmer Weise dem christlich röm. Kaisertum, das in der Folge dazu überging, Häresie (Sektenbildung) mit Güterkonfiskation, Verbannung und Tod zu ahnden. Das war für die Regenten ohne besondere Schwierigkeit zu händeln, da bereits unter Kaiser Theodosius (379- 395) das Christentum zur Staatsreligion erhoben worden war, und ein Abweichen von der allein gültigen Lehre als Majestäts- beleidigung gewertet werden konnte. Da half es dann wenig, wenn Leute wie der hl. Martin (als Bischof von Tours), oder Chrysostomus (der Redner mit dem Goldmund) sich gegen harte Strafen aussprachen. Denn Letzterer war selbst unterdessen in die Verbannung geschickt worden. Erst Papst Gregor IX. (dem Neffen von Gegenpapst Innozenz III.), der 1227 den Thron bestieg, blieb es vorbehalten, das kirchliche Inquisitionsverfahren (1231) zu organisieren, indem er vor allem Dominikaner in den Vordergrund schob. Diese Inquisition war anfangs ein Wandergericht, entwickelte sich aber später mit Hilfe eines Generalinquisitors zum ständigen Tribunal. Unter Innozenz IV., der sich 1243 die päpstliche Tiara (Krone) aufsetzten ließ, konnten bereits Geständnisse unter Anwendung von Folter erpreßt werden. Diesen Vorgang hatte man aus dem italienischen und deutschen Strafrecht übernommen. Hauptbetätigungsfeld der kirchlichen Untersuchung war u.a. Spanien, wo unter Thomas de Torquemada (dem Beichtvater von Ferdinand dem Katholischen und seiner Gattin Isabella von Kastilien) dieser Unfug von 1420-1498 besonders auffiel. Laut Berichten aus Sevilla gab es im 15. Jhdt. im Zeitraum von 40 Jahren mehr als 4.000 Verbrennungen. Weiter >>> |